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fenstillstandes feststellte, war der Irak nach den
Chomsky, Zur Irak-Politik der USA. Motive und Konse-
quenzen, in: Rdiger Gbel/Joachim Guilliard/Michael
Worten des UNO-Beauftragten Ahtisaari in ein
Schiffmann (Hrsg.), Der Irak. Ein belagertes Land, Kln
vorindustrielles Zeitalter zurckgebombt und
2001, S. 67 ff.; Michael T. Klare, Die Armee fr das nchste
die meisten Mittel moderner Lebenshaltung zer-
Jahrhundert, in: Le Monde diplomatique vom November
2002, S. 1, 10 f.; Anatol Lieven, Leidenschaftlich gerne gro.
1 Vgl. Udo Fink, Kollektive Friedenssicherung, Frankfurt/ Die Bush-Regierung, der Irakkrieg und die nationale Selbst-
M. 1999, S. 573 ff. gewissheit, in: Le Monde Diplomatique vom November 2002,
2 Vgl. Ramsey Clarke, The Fire This Time. U.S. War S. 12 f.
Crimes in the Gulf, New York 1992, deutsch: Wstensturm. 5 Deutsche Fassung in: Vereinte Nationen, (1991) 2, S. 74 ff.
US-Kriegsverbrechen am Golf, Gttingen 1995; Seymour M. Die Resolution ist von 12 Staaten angenommen worden,
Hersh, Overwhelming Force, in: The New Yorker, (2000), Kuba stimmte dagegen, Ecuador und Jemen enthielten sich
S. 49 ff. der Stimme.
Aus Politik und Zeitgeschichte B 24 25 / 2003 36
Die Resolution ist berwiegend von den USA for- vom 15. August 1991 eingerichtet wurde. Im
muliert worden und enthlt einen Diktatfrieden, Wesentlichen sollten die auf ein Sperrkonto der
der in diesem Umfang und der Hrte der Bedin- UN eingehenden Exporterlse fr Reparationen8
gungen nach bis dahin keinem Land nach 1945 und die Finanzierung der verschiedenen UN-
zugemutet worden ist. Sie enthielt nicht nur die berwachungs- und Genehmigungsaktivitten
Fortsetzung des Waffenembargos und umfassende verwandt werden. Selbst wenn sich der Anteil
Abrstungs- und Demobilisierungsmanahmen fr die humanitre Versorgung der Bevlkerung
(Abschnitt C Abs. 7 ff.),6 sondern auch die Auf- im Laufe der Jahre erhhte,9 die fortschreitende
rechterhaltung der im August 1990 durch die Verelendung und Mangelwirtschaft wurden damit
Resolution 660 verhngten Wirtschaftssanktionen, nicht behoben, sondern haben vielmehr das
die trotz mehrfacher Antrge seitens des Iraks Ausma einer humanitren Katastrophe ange-
vom Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates nicht nommen.10
gelockert wurden (Abschnitt F Abs. 20 ff.). Hinzu
kamen umfangreiche Rckgabe-, Restitutions-
und Reparationspflichten. Sind die militrischen
Embargo- und Abrstungsmanahmen sowie die
III. Vom Save Haven fr
Reparationspflichten aus der vorangegangenen
die Kurden zur Operation
vlkerrechtswidrigen Aggression und der Frie-
Wstenfuchs gegen Bagdad
denssicherungsaufgabe des VII. Kapitels zu be-
grnden, so fehlt es jedoch an einer juristischen
Grundlage fr die Fortdauer der konomischen
Ein neues Kapitel hingegen schlug der UN-Sicher-
Sanktionen.7 Ahtisaari hatte in seinem Bericht die
heitsrat mit seiner Resolution 688 vom 5. April
Aufhebung der Sanktionen empfohlen, da sie ganz
1991 auf, mit der er die Souvernitt des Irak im
offensichtlich allein die irakische Bevlkerung tra-
Norden drastisch beschrnkte und den gefhrde-
fen. Bei den Beratungen der Resolution hatten
ten Kurden einen sog. Save Haven einrichtete, der
sich insbesondere Indien und Zimbabwe neben
nur fr durch die UNO autorisierte Hilfsor-
Kuba, Ecuador und Jemen fr die Aufhebung der
nichtmilitrischen Sanktionen ausgesprochen.
8 Zum UN-Reparationssystem, welches mit der Resolution
Doch bestanden die USA nicht nur auf ihrer Fort-
692 (1991) eingerichtet wurde, vgl. Bernhardt Graefrath,
dauer, sondern knpften ihre Lockerung oder Auf- Iraqi Reparations and the Security Council, in: Zeitschrift fr
auslndisches ffentliches Recht und Vlkerrecht, 55 (1995),
hebung an ein Genehmigungsverfahren, das sie
S. 1 ff.
jeweils mit ihrem Veto blockieren konnten.
9 1995 wurde mit der Resolution 986 eine hhere Export-
rate fr l und ein grerer Anteil von 53 % an den Erlsen
fr Versorgungsgter festgelegt. Weitere Resolutionen 1153
Was ursprnglich als Druckmittel zur Durchset-
(1998) und 1210 (1999) ermglichten schlielich auch die be-
zung des irakischen Rckzugs aus Kuwait (Res.
grenzte Anschaffung von Ersatzteilen und Ausrstungen fr
660, 661) konzipiert war und seine rechtliche
die lfrderung.
Grundlage in den Art. 39 und 41 UNO-Charta
10 So das Fazit von Marc Bossuyt in seinem UN-Bericht
vom 21. 6. 2000, The adverse consequences of economic
fand, mutierte mit der Resolution 687 im April
sanctions on the enjoyment of human rights, E/CN.4/Sub.2/
1991 nach Einstellung der Kmpfe zum Hebel und
2000/33. Einzelheiten in dem Artikel der im Jahr 2000 aus
Druckinstrument fr zweifelhafte Ziele. Jede Ein-
Protest gegen die Sanktionen zurckgetretenen Vertreterin
fuhr lebenswichtiger Lebensmittel und Medika- des Welternhrungsprogramms in Bagdad, Jutta Burghardt,
Anspruch und Wirklichkeit. Die Grenzen des UN-Pro-
mente, aber auch jedes Ersatzteil fr die Wasser-
gramms l fr Lebensmittel , in: R. Gbel u. a. (Anm. 4),
und Stromversorgung oder das Transportsystem
S. 116 ff., sowie in den verschiedenen Beitrgen des Kapitels
hing seitdem von der Zustimmung des Sanktions-
Die Sanktionen: Mythos und Realitt , S. 170 ff. Vgl. ferner
komitees ab, das durch die weitgehende Verweige- Steffen Rogalski/Jutta Burghardt, Irak: UN-Sanktionen und
Menschenrechte, in: Wissenschaft und Frieden, Dossier
rung (z. B. mit dem sog. dual-use-Argument) nicht
Nr. 37, Bonn, April 2001. Aus einem Bericht des UN-Ge-
nur den Wiederaufbau der Wirtschaft, sondern
neralsekretrs vom 31. 10. 2001 geht zudem deutlich hervor,
auch des einstmals hoch entwickelten und leis-
dass die Hauptverantwortung fr die Blockierung humani-
tungsfhigen medizinischen Systems verhindern
trer Hilfsgter in Washington und London liegt, vgl. den
Artikel der beiden ebenfalls aus Protest gegen die Sanktionen
konnte. Dieser Zustand nderte sich auch nicht
zurckgetretenen Leiter des UN-Hilfsprogramms Hans-
durch das sog. Oil-for-Food-Programm, welches
Christof von Sponeck (2000) und Dennis Halliday (1998),
mit den Resolutionen 705 (1991) und 706 (1991)
Bagdad im Visier, in: Freitag vom 7. 12. 2001, sowie Hans-
Christof von Sponeck, Politisch wirkungslos und menschlich
6 Zur berwachung richtete der Sicherheitsrat die UN- eine Katastrophe. Elf Jahre Wirtschaftssanktionen gegen den
SCOM (UN Special Commission) ein, die am 17. 12. 1999 mit Irak, in: Bltter fr deutsche und internationale Politik,
der Resolution 1284 (1999) durch die UNMOVIC (UN Mo- (2001) 11, S. 1351 ff. Vgl. auch die alljhrlichen Angaben in:
nitoring, Verification and Inspection Commission) ersetzt Der Fischer Weltalmanach, Lnderbericht Irak, Kapitel:
wurde. Auswirkungen der UN-Sanktionen. Die irakische Regierung
7 Vgl. B. Graefrath (Anm. 3). hat das Programm nie akzeptiert.
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ganisationen zugnglich sein sollte.11 Diese Reso- Spionagettigkeit und die Weitergabe von Infor-
lution knnte durchaus epochemachende Wirkung mationen an den israelischen Geheimdienst Mos-
haben, da sie zum ersten Mal die interne Situation sad vorgeworfen wurden.12 Bagdad stellte zunchst
eines Staates zum Anlass nahm, das absolute Prin- die Zusammenarbeit ein, lenkte aber nach milit-
zip der Nichteinmischung in interne Angelegen- rischen Drohungen der USA im November wieder
heiten eines Staates gem. Art. 2 Z. 7 UNO-Charta ein, und die zeitweise abgereisten UN-Inspekteure
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